By RefugeeProtestVienna
Wien (OTS) – Erleichterung und Freude in Wiener Neustadt: Am fünften Verhandlungstag im Prozess gegen acht Refugees aus dem Umfeld der Refugee-Protestbewegung wurden heute alle Angeklagten auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach 8 Monaten enthaftet. Der Prozess wurde von der Richterin auf unbestimmte Zeit vertagt.
„Die Vorgangsweise im Verfahren ist sensationell: Es kann nicht sein, dass das Gericht die Aufgaben der Anklagebehörden macht. Der Prozess wurde auf vertagt, weil die Richterin aufgrund der Anklageschrift kein seriöses Beweisverfahren durchführen kann. Das Gericht überlegt sich also erst JETZT, welche konkreten Taten den jeweiligen Angeklagten vorgeworfen werden“ so Rechtsanwalt Mag. Gerhard Angeler.
Zur Erinnerung: Ende Juli 2013 wurden acht Refugees unter dem Vorwurf, Mitglieder eines “Schlepperringes” zu sein, festgenommen. Wie schon beim Tierschutzprozess wird hier versucht, einen politischen Protest durch Repression zu zerschlagen und eine kriminelle Vereinigung zu konstruieren. In diesem Fall handelt es sich um Aktivisten der Refugee-Protestbewegung, die als Betroffene zum ersten Mal selbstbestimmt auf die Mängel im österreichischen Asylsystem aufmerksam machten. Die Festnahmen erfolgten am zweiten Tag der Abschiebungen von acht Aktivisten nach Pakistan und Ungarn. Diese Vorfälle haben eine breite Solidarisierung der Zivilgesellschaft mit den Abgeschobenen hervorgerufen. Damit Innenministerin Mikl-Leitner mitten im ÖVP Wahlkampf nicht in Erklärungsnot geriet, wurde die durch Hartnäckigkeit unangenehm gewordene Protestbewegung medial als “brutaler, millionenschwerer Schlepperring” denunziert.
„Es ist menschenrechtswidrig, gegen Gruppierungen, die eine Protestbewegung bilden, so vorzugehen und ihnen ein Verfahren zu machen. Das ist ein Versuch, Widerstand mundtot machen“ so Rechtsanwältin Dr. Michaela Lehner.
Das nun letzte Woche begonnene Verfahren hat erstmals die Angeklagten zu Wort gebracht. Diese sprechen von Hilfsleistungen bei der Unterstützung anderer Flüchtlinge auf ihrem Weg zu Asylverfahren in EU-Ländern. Es gibt keinen legalen Weg au
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