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Presseinformation des berliner Flüchtlingsrates vom 26.8.14
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Der Wortbruch des Senats beim Umgang mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule erreicht einen neuen Höhepunkt. Laut Schreiben des Landesamts für Gesundheit und Soziales (Lageso) vom Freitag vergangener Woche an alle BezirksbürgermeisterInnen sollen alle TeilnehmerInnen des „Oranienplatz-Agreements“, deren aufenthaltsrechtliche Prüfung abgeschlossen sei, ihre vom Senat anlässlich der Räumung des Oranienplatzes und der Schule zugewiesenen Unterkünfte bis heute verlassen. Zugleich sollen die Sozialleistungen des Landes an die Flüchtlinge ganz eingestellt werden.
Noch ist unklar, wie viele Menschen betroffen sind, von mindestens 100 ist die Rede. Angeordnet wurde dieses Vorgehen von Sozial- und Gesundheitssenator Mario Czaja. Die Flüchtlinge selbst wurden zum Großteil erst gestern lediglich mündlich informiert. Ab heute sollen sie mittellos obdachlos ausgesetzt werden. Dieses für alle Beteiligten unerwartete Vorgehen seitens des Senats ist willkürlich, intransparent und menschenverachtend und auch rechtswidrig.
Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrates Berlin betont: “Nach dem Polizeirecht (ASOG) darf niemand der Obdachlosigkeit ausgesetzt werden. Dies gebietet das für Deutsche und Ausländer gleichermaßen zu beachtende, in der Verfassung verankerte Menschenwürdeprinzip nach Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes.” Dem Flüchtlingsrat sind keine rechtlich bestandskräftig entschiedenen Ablehnungen in den aufenthaltsrechtlichen Verfahren der betroffenen Flüchtlinge bekannt. Dies steht im eklatanten Gegensatz zu …read more
From: Berlin