Zur Verhaftung und Kriminalisierung der ATIK-AktivistInnen durch die Generalbundesanwaltschaft

By kandolo

Wuppertal am 25.Mai 2015

Am 15. April 2015 wurden nach mehreren Razzien sieben Mitglieder der ATIK (Konföderation der ArbeiterInnen aus der Türkei) festgenommen. Auch in anderen europäischen Ländern gab es Verhaftungen. Die AktivistInnen sitzen immer noch in Haft unter Anwendung des § 129b (Unterstützung einer terroristischen ausländischen Organisation).

Als Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen verurteilen wir die Kriminalisierung und Verfolgung von MigrantInnen, die zum Teil schon in der Türkei in Haft gesessen haben, vor politischer Verfolgung nach Deutschland geflüchtet und als Flüchtlinge anerkannt sind. Nun verfolgt die deutsche Justiz sie wieder – aus den gleichen politischen Gründen.

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