Demo der Refugee Community Bitterfeld – Pressemitteilung

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Demo | 25.04.2023 in Bitterfeld-Wolfen | 14h vor dem Bahnhof

Sehr geehrte Pressevertreter:innen,

schon seit längerem werden insbesondere die Ausländerbehörden in Sachsen-Anhalt stark kritisiert. Sie arbeiten langsam, ineffektiv und intransparent, ihre Entscheidungen sind häufig nicht nachvollziehbar und von Willkür geprägt. Das erschwert die ohnehin schon teils sehr instabile Situation von uns Migrant:innen und geflüchteten Menschen. Es ist uns unter diesen Umständen kaum möglich ein Teil dieser Gesellschaft zu werden, was zu weiteren Ressentiments uns gegenüber führt.

„Die Demonstration richtet sich gegen die Ungerechtigkeit, mit der wir bei der Ausländerbehörde in Bitterfeld tagtäglich konfrontiert sind. Viele von uns leben seit Jahren in Deutschland und seit Jahren ist es das gleiche. Deutschland behauptet ein Land zu sein, in dem Menschenrechte zählen, aber die Ausländerbehörde in Bitterfeld scheint das nicht zu wissen. Wir werden nicht wie Menschen behandelt und leben wie im Gefängnis.“ So der Pressesprecher der Refugee Community Bitterfeld Philippe Dadjah.

Ab 14 Uhr am 25. April 2023 werden wir deshalb in den Straßen von Bitterfeld und vor der Ausländerbehörde demonstrieren. Wir haben schon Ende Januar einen offenen Brief an die verantwortlichen Behörden geschickt und um ein Treffen mit deren Vertreter:innen gebeten, um unsere Anliegen vorzubringen. Bis heute haben wir keine Reaktion erhalten. Die Demonstration ist unsere Antwort auf dieses Schweigen.

Neben Erfahrungsberichten werden wir vor allem über folgende Forderungen sprechen:

Besonders für den Standort Bitterfeld fordern wir

  1. 1. Das unsere Anliegen gehört werden und wir die Möglichkeit bekommen unsere Beschwerden über die schlechte Behandlung seitens der Ausländerbehörde vorzubringen.
  2. 2. Eine unabhängige Beschwerdestelle, bei der wir rassistisches Verhalten seitens der Mitarbeiter:innen melden können und von der diese zur Verantwortung gezogen werden können.
  3. 3. Transparenz über die Entscheidungsprozesse der Ausländerbehörde. Die Entscheidungensind geprägt von Diskriminierung und Willkür. Das muss sofort enden!
  4. 4. Ein Ende der Sanktionen. Wir leben gerade in besonders schwierigen Zeiten. Sanktionen
    sind unter Einhaltung der Menschenrechte nicht vertretbar.

Darüber hinaus vertreten wir folgende fundamentale Forderungen für ein humanes Asylrecht:

  • Eine menschenwürdige Behandlung.
  • Die sofortige Legalisierung von uns, die in Anhalt-Bitterfeld leben.
  • Arbeitserlaubnis für alle, die arbeiten wollen.
  • Freizügigkeit in ganz Deutschland (Abschaffung der Residenzpflicht).
  • Freiheit den Wohnort selbst wählen zu können.
  • Ausbildungsplätze für uns und unsere Kinder.
  • Krankenversicherung für alle, ohne Ausnahme und ohne Einschränkungen.

Wir haben ein Recht auf ein gutes Leben und dafür stehen wir ein!

Refugee Community Bitterfeld ist ein Bündnis aus Betroffenen und Unterstützer*innen

Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.thevoiceforum.org/node/4829
https://youtu.be/J8KD3e4LVvU
https://instagram.com/menschenrechte_beibringen

Pressesprecher an diesem Tag:
Phillipe Dadjah
Tel. 015775673131
Email: refugeecommunitybw@gmail.com

Protest against the inhuman conditions in the Refugee Camp in Herne

Monday, April 17, 2023 at 10am

Aufruf in Deutsch | Herne’den gelen mültecilerin çağrısı

Dear friends,
Refugees protested in the emergency shelter in Herne (NRW) because they can no longer stand the situation there. Tomorrow, Monday 17 April 2023, they will protest again at 10am. You can find their call below. Please spread their call and support them if possible.

Call of the refugees from Herne:
We are political refugees and live in a camp in Herne. In this camp there are practices that violate human dignity. From the lack of bread, the most basic need, to the lack of toilet paper and soap. Children and babies cannot sleep and the accommodation in tents leads to psychological problems. Noise, lack of anything that could be called privacy. No doors and blankets in the rooms. Food is very rural and sparse. Children don’t get anything to eat. Most people have been housed for three months in a camp that was supposed to be for a fortnight. We have started protesting to put an end to these conditions and we will protest tomorrow at ten o’clock. We need to make our voices heard and we need solidarity. The situation is really serious. It is an area where people with health problems, disabled children and newborn babies have to live.

Report from an inhabitant of the camp:
The place we are staying is not suitable for humane living. We are staying in a tent. We stay in rooms without ceilings. in the cabins. no one is sleeping. Children are not getting enough sleep. There is no special field. There is no playground for children. The light system is automatic like a prison. the food is very bad. Neither children nor adults are getting enough nutrition. No jigsaw supplies. some employees are racist. Everyone is mentally ill. This camp is made for a short stay only. several days. but there are people who have been here for three months. there are newborn babies in these conditions.. Anyway, we will share a more detailed text tomorrow. But we invite everyone to solidarity.

The right to asylum is a human right and not a privilege!

Flyer PDF deutsch | english | TÜRKÇE

Input and discussion
Friday | 21 April 2023 | 8 pm
Marienstraße 52 | Wuppertal

The Federal Republic of Germany had already de facto abolished the asylum law in 1993. Since 1998, further drastic changes to refugee laws had been introduced at the German and European level. The division of refugees into different groups, welcome and unwelcome, had been perfected. We want to give a short overview of the campaigns of the federal governments and our activities since 1998 and examine together how far we have come as a community of refugees and migrants. Are we going or looking forward strengthened and in unity?

This event is part of a series of programs prior to the 25 years anniversairy of the CARAVAN for the rights of refugees and migrants: 25 years of spontaneous solidarity is not enough against organised barbarism!

Refugees in Bitterfeld call for Solidarity against the foreigners officer

The Ausländerbehörde of Bitterfeld ignores our demands,
that’s why we take them to the street in the end of April.
Come along! Together we will be loud!
When? Tuesday, April 25, starting at 2 pm
Where? Bahnhofstraße 1, 06749 Bitterfeld-Wolfen

We from the Refugee Community Bitterfeld sent an open letter to the responsible authorities in January 2023 and demanded a meeting to bring forward our mistreatment and discrimination. This was simply ignored.

Since our arrival as asylum seekers, we have not been taken seriously. Our lives have been considered worth nothing. We have been silenced for too long, now it is time for us to make our voices heard.
That is why we are calling on the Social and Immigration Office to address our demands, otherwise we will be forced to take further action until our demands are met. We insist on justice and equal rights for all.
Duldung Light is: humiliation, precarization, repression, Isolation, fear and deportation.

These are our demands:

  • The immediate legalization of us living in Anhalt-Bitterfeld and everywhere.
  • Freedom to live and work anywhere in Germany (Abolition of the residence obligation).
  • Education and vocational training places for us and our children.
  • Work permits for all who want to work.
  • Health insurance for all, without exception.
  • Respect for the human dignity.

All together we can defend ourselves against this racist authority.

Get mobilized!

We are deeply committed to fight for what is our right. No one is illegal!
Right to stay everywhere!

Contact us via Mail: refugeecommunitybw@gmail.com

Joint arrival from different cities + other practical information here:
https://instagram.com/menschenrechte_beibringen?igshid=YmMyMTA2M2Y=

1. Rassismusklage des LADG gegen die Ausländerbehörde Berlin wurde von einer weißen Richterin (Frau Lemke) abgewiesen

PRESSEMITTEILUNG #03 – Berlin, den 04.04.2023 (Press release in english language here)

Eine gemeinsame Pressemitteilung von The VOICE Refugee Forum, der KARAWANE für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen (Berlin) und Peer Exchange of African Communities for Empowerment (PEACE), Deutschland.

DIE ERSTE RASSISMUS-KLAGE DES LADG GEGEN DIE AUSLÄNDERBEHÖRDE BERLIN WURDE VON EINER WEIßEN RICHTERIN (FRAU LEMKE) ABGEWIESEN.

DIE SCHABE KANN IN EINEM GERICHT NICHT UNSCHULDIG SEIN, WO DIE HENNE RICHTER IST (afrikanisches Sprichwort).

Der Fall von Dr. Mbolo Yufanyi M.C., einem afrikanischen Dozenten an der Alice-Salomon-Hochschule (ASH) Berlin, Aktivist von “The VOICE” und “The Caravan” und Mitbegründer des PEACE, der das Land Berlin wegen rassistischer Misshandlungen in der Ausländerbehörde Berlin verklagt hatte, wurde abgewiesen.

Das LADG wird zu einem Scheingesetz, wenn bei seiner Umsetzung Rassismus reproduziert oder geschaffen wird.

“Die Werkzeuge des Meisters werden niemals das Haus des Meisters abreißen”, Audre Lorde.

Wir werden unseren politischen Widerstand fortsetzen, aus dem auch das LADG hervorgegangen ist.

Einmal mehr bestätigt sich die mit Rassismus verbundene “MACHT” nach Stigmatisierung und Vorurteilen, wenn weißen Institutionen und ihren Mitarbeitern, einschließlich Richter*innen, die Autorität gegeben wird, über das Schicksal ihrer Opfer zu entscheiden. Ohne Aufklärung, Schulung und Sensibilisierung über die historischen Ursachen des Rassismus, seine verschiedenen Erscheinungsformen in der deutschen Gesellschaft und seine Auswirkungen auf das körperliche und seelische Wohlbefinden der betroffenen Menschen, kann kein ernsthafter Versuch unternommen werden, den institutionellen Rassismus zu dekonstruieren.

Dies ist ein Grund, weiterhin kein Glauben an das deutsche rassistische Justizsystem zu schencken.

“Obwohl ich der Kläger war, musste ich die Gewalt des systemischen Rassismus vor Gericht erneut erleben. Es gibt ein afrikanisches Sprichwort, das besagt: “Die Kakerlake kann nicht unschuldig sein in einem Gericht, in dem die Henne ein Richter ist”. Genau das war die Situation vor Gericht”, erklärt Dr. Mbolo Yufanyi.

Rassismus ist eine Ideologie der Überlegenheit!

Dr. Mbolo Yufanyi, Dozent an der ASH, für den Kurs “Rassismus und Migration” im Fachbereich Diversity Studies, verklagte das Land Berlin wegen Rassismus in der Berliner Ausländerbehörde. Er hat im Dezember 2021 eine Klage nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eingereicht (siehe http://thecaravan.org/node/4763).

Der Fall wurde am Donnerstag, den 09.02.2023 vor dem Landgericht Berlin, verhandelt (siehe Pressemitteilung). Der Verhandlungssaal war voll mit Unterstützer*innen und Sympathisanten, darunter Mitglieder der African/Black Community (ABC) in Berlin und Mbolo Yufanyis Student*innen von der ASH.

Während der Anhörung wurde deutlich, dass Richterin Lemke ihre Entscheidung, den Rassismus in der Ausländerbehörde nicht anzuerkennen, bereits getroffen hatte. Ohne weitere Zeugenaussagen anzuhören oder Beweise zu prüfen, deutete Lemke an, dass die Rassismusvorwürfe gegen die Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde für sie nicht ausreichten, um das Land Berlin zu verurteilen. Die Richterin begründete ihre Entscheidung, keine Zeugenaussagen zu hören, mit dem Mangel an vorgelegten Beweisen.

Daraufhin stellte Dr. Mbolo Yufanyi das Wissen und die Erfahrung der Richterin und der Anwalt, der das Land Berlin verteidigt hat in Frage und fragte sie, ob jemand von ihnen eine antirassistische Schulung oder Weiterbildung absolviert habe, um ihre Kompetenz zur Verfolgung und Beurteilung solcher Rassismusvorwürfe zu legitimieren. “Es ist, als ob eine Frau sexuell angegriffen wird und von einem männlichen Richter aufgefordert wird, mehr Beweise für den Angriff vorzulegen”, sagte Dr. Yufanyi.

In ihrem schriftlichen Urteil stellte die Richterin sich auf die Seite des Landes Berlin und wies die Mikroaggressionen und den offenen Rassismus zurück, während sie die Lügen akzeptierte, mit denen die rassistischen Handlungen der Angestellten des Ausländerbehörde, Frau Thiel und Frau Müller, vertuscht wurden. Diese beiden Frauen waren an der rassistischen Misshandlung von Dr. Mbolo Yufanyi beteiligt. Der rassistische Misshandlung und Verletzung der Rechte von Dr. Mbolo Yufanyi durch die Ausländerbehörde liegt eine Chronologie von mehr als 10 Jahren rassistischer und politischer Verfolgung zugrunde. Dies wurde vor Gericht bewiesen.

Wir werden unseren politischen Widerstand fortsetzen, aus dem auch das LADG hervorgegangen ist.

Wir rufen alle von institutionellem Rassismus Betroffenen, nicht nur in Berlin, auf, sich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam unsere Anliegen formulieren und gemeinsam nach Lösungen suchen können.

Wir unterstützen Dr. Mbolo Yufanyi, M.C. in seinem Kampf gegen systemischer Rassismus, der sich in der rassistischen Behandlung in der Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) zeigt.

Für weitere Informationen zu diesem Fall besuchen Sie bitte: http://www.thevoiceforum.org/node/4806

Kontakt:
– THE VOICE Refugee Forum (Berlin) | the_voice_berlin@emdash.org |
Telefon: Mbolo Yufanyi Movuh: +49 170 878 81 24
– CARAVAN für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten|E-Mail: wuppkarawane@yahoo.de |
Telefon: Araz Ardehali: +49 178 853 07 01 | Naledi Lin: +49 176 532 296 61

Statements von Prozessbeobachterinnen:

Juristisch zusammengefasst – RAin Claire Lops

Die Verhandlung lief entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen ab. Entsprechend wurde zunächst in die Güteverhandlung eingetreten. Eine Einigung der Parteien ist jedoch gescheitert, wobei die Beklagte von Vornherein signalisierte, kein Interesse an einer solchen zu haben. Das Gericht ist sodann in die streitige Verhandlung eingetreten, wobei es den Sachverhalt zusammengefasst und eine erste rechtliche Bewertung abgegeben hat. Die Parteien haben zunächst über die sachliche Zuständigkeit des Gerichts getritten- die Klage wurde am LG Berlin verhandelt, die Beklagte war der Ansicht, es hätte am Amtesgericht verhandelt werden müssen. Die Richterin hat die sachliche Zuständigkeit jedoch angenommen und entsprechend den Rechtsstreit selbst verhandelt, anstatt ihn an das örtlich zuständige Amtsgericht zu verweisen.

Der in der Verhandlung entstandene Eindruck war, dass das Gericht keine Diskriminierung gesehen hat. Der Kläger hat vorgetragen, was aus seiner Sicht für eine rassistische Diskriminierung in Form einer Belästigung im Sinne des LADG spricht. Hierbei hat der Kläger unter anderem darauf verwiesen, dass er davon ausgeht, dass eine weiße Person eine bessere Behandlung erfahren hätte. Der Kläger geht davon aus, dass die Behörde ihr Verhalten- das aus Klägersicht behauptete jahrelange Verweigern eines rechtsmittelfähigen Bescheides, das Nichternstnehmen des Klägers und Ignorieren seiner Antworten sowie das Auslachen über den durch den Kläger erbrachten Vorwurf des Rassismus- eine Diskriminierung darstellte. Die Beklagte beharrte darauf, dass “objektiv” keine Diskriminierung erkennbar sei und hielt weiterhin daran fest, dass es richtig und nachvollziehbar gewesen sei, dass die Beklagte den Kläger aufgrund seines Rassismusvorwurfs damals wegen Beleidigung angezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte das Ermittlungsverfahren in der Vergangenheit bereits zugunsten des Klägers eingestellt. AUf Nachfragen des Klägers, was Seitens der Beklagten unternommen wurde, um zu untersuchen, ob es sich nicht doch um einen rasstischen Vorfall gehandelt haben könnte, erfolgte keine Antwort. Auf eine solche hat das Gericht auch nicht hingewirkt- offensichtlich in der Annahme, dass der Beklagte hierzu aufgrund der Beweislastverteilung nicht substantiiert vortragen müsse.

Ebenso wenig antwortete der Beklagte auf die Nachfragen, welche Kompetenz bestünde, um eine Bewertung der Frage, ob ein rassistisches Verhalten überhaupt vorliegt, vorzunehmen. Auch wurden keine sachlichen Gründe dafür geliefert, dass der Kläger über jahrelang keine Entscheidung bezüglich seiner beantragen Niederlassungserlaubnis erhalten hatte.

Die Klägerseite versuchte, die Frage, wann die Schwelle eines rassitischen Verhaltens erreicht sei, aufzugreifen und argumentiere, dass eine rassitische Diskriminierung nicht erst dann vorläge, wenn eine hohe Schwelle, wie zB die der Gewalt oder Beleidigung erreicht sei. Bezugnehmend auf den Fall des Klägers wurde erklärt, dass auch sogenannte Mikroaggressionen diiskriminieren können. Während das Ergebnis noch aussteht und der Prozessbevollmächtigten des Klägers noch zugestellt werden wird, wird aktuell mit einer ablehnenden Entscheidung gerechnet.

Analyse einer Beobachterin

1. Die stereotype Wiederholung „eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft oder der einer rassistischen Zuschreibung sei nicht erkennbar“ zeugt nur davon, dass eine weisse Richterin wieder einmal Rassismus nicht versteht. Folgt Mensch der Argumentation der Richterin, dann ist Rassismus nur zu erkennen, wenn die weiße Person ihre Handlungen mit den Worten „dies tue ich, weil sie schwarz sind“ begleitet. Stattdessen wird von Organisationsfehlern, allenfalls mangelnder Empathie und berechtigtem Aufklärungsinteresse geschrieben. Rassismus oder Diskriminierung sei dagegen nicht erkennbar oder die Sichtweise des Klägers „genügt nicht“.

2. Die Ausländerbehörde ist an sich eine rassistische Behörde. Der Zweck ist die Vorenthaltung von Rechten auf Dauer. Die Nicht-Bearbeitung von Anträgen über etliche Jahre ist keinesfalls mit der Arbeit anderer Behörden vergleichbar, wie die Richterin darlegt. In anderen Behörden mag dies auch mal vorkommen, bei den Ausländerbehörden ist dies ein permanenter Zustand. Vor allem bei Anträgen auf eine Niederlassungserlaubnis warten die Menschen oft über Jahre hinweg, bis sie bestenfalls aufgeben. Ermessensspielräume werden regelmäßig nicht genutzt, nur um den Menschen einen besseren Aufenthaltsstatus vorzuenthalten. Der Grund ist der Rassismus, der dieser Behörde zugrunde liegt!

3. Das Auslachen auf die Ankündigung einer Beschwerde ist nicht einfach nur eine “spontane Reaktion“, sondern soll explizit zeigen, du bist lächerlich. Die Klage der Mitarbeiterin auf Beleidigung, weil eine Beschwerde wegen Rassismus eingereicht werden sollte, ist entgegen der Meinung der Richterin sehr wohl als Drohung und Einschüchterung zu sehen. Hier wird klargestellt, dass die Definition von Rassismus nicht bei den Betroffenen liegt, sondern bei den Täter*innen. Dieses Verhalten, diese Sichtweise wird durch die Bewertung der Richterin einmal mehr bekräftigt. Was Rassismus ist, bestimmen Weiße.